Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Als Finanzmarktteilnehmer unterliegen wir den Vorgaben der EU-Offenlegungsverordnung. Die Verordnung ist Teil der EU-Maßnahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen, mit dem unter anderem die Ziele des Pariser Klimaabkommens erreicht werden sollen. Hier erhalten Sie die Informationen, die im Einklang mit der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor veröffentlicht werden müssen.


Regulierung auf höchstem Niveau
In Luxemburg unterliegen wir als Alternative Investment Fund Manager (AIFM) der AIFM-Direktive und der Aufsicht durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) .

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